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Es erscheint widersprüchlich, dass der Einsatz moderner Wundauflagen zur erfolgreichen Wundheilung führt und gleichzeitig die Verordnung dieser Verbandmittel in der Richtgrößenprüfung als unwirtschaftlich bewertet und sanktioniert wird. Bei genauerer Betrachtung kann sich der verordnende Arzt jedoch mit wenig Aufwand vor der Bedrohung eines entsprechenden Regresses schützen. Ist ein Prüfungsverfahren bereits eingeleitet, besteht bei Beachtung von besonderen Abrechnungsregelungen eine große Chance den Regress abzuwenden. Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen Einblick in die speziellen Abrechnungsfragen der modernen Wundversorgung geben und Ihnen die Möglichkeiten für eine sinnvolle Abrechnung der Verbandmittel aufzeigen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur allgemeine Informationen zu Abrechnung der Wundversorgung bieten können. Eine Beratung für individuelle Einzelfragen ist in diesem Rahmen nicht möglich, Aussagen über Rechtsfragen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Stellungnahmen zu rechtlichen Fragen der Abrechnung bei der Durchführung der modernen Wundversorgung beinhaltet Informationen, die bis zum Mai 2009 veröffentlicht wurden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der nachfolgenden Inhalte wird keinerlei Gewähr übernommen.
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