Land wechseln
Global
 

AVWG 

Tip Print Share
Moderne Wundversorgungsprodukte sind keine Arzneimittel, sondern Medizinprodukte

Verbandmittel unterliegen als Medizinprodukte den Regelungen des nationalen Medizinprodukterechtes (MPG) und der Europäischen Medizinprodukte Richtlinie.

Dies gilt auch für so genannte „aktive Wundauflagen“, d. h. solche Wundauflagen, die Wirkstoffe, wie z. B. Silberionen oder Ibuprofen durch Wundexsudataufnahme in die Wunde abgeben.

Moderne Wundversorgungsprodukte sind nach § 31 SGB V als Verbandmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Die Regelungen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) finden keine Anwendung auf Verbandmittel. Verbandmittel fallen nicht unter die Regelung für arzneimittelähnliche Medizinprodukte (gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V) und nicht unter die Ausschlussregelung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach § 34 Abs. 1 S. 1 SGB V.

Auch der Gemeinsame Bundesausschuss stellt klar: "Der Versorgungsanspruch für Verbandmittel ist abschließend in §31 Abs. 1 Satz 1 SGB V geregelt."
 

Richtgrößenvolumen

Mit Hilfe des Richtgrößenechners
errechnen Sie Ihr Quartalsbudget.

Service-Telefon

Sie können uns über das Formular schriftlich erreichen
oder telefonisch unter der nebenstehenden kostenfreien Nummer.

Ihr Name* Email*
Ihre Frage*
Max 500 Wörter
Coloplast Deutschland
040-66980777

Service-Telefon
040-66980777