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Die Wundversorgung im EBM 2011 

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Während die Regelleistungsvolumina (RLV) in vielen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gekürzt wurden, sorgten die sogenannten freien Leistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), für die es keine Mengenbegrenzungen gibt, für Unmut.

Ab 01. Juli 2010 werden daher zur Steuerung dieser Leistungen sogenannte qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) als neue Honorarsäule eingeführt. Es besteht für die Vertragsärzte nicht nur die Möglichkeit, die QZV untereinander zu verrechnen. Auch ein nicht ausgeschöpftes RLV kann mit QZV-Leistungen gefüllt werden und umgekehrt.

Ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen werden ebenfalls weiter als Einzelleistung ohne Mengenbegrenzung und Abstaffelung honoriert, da diese außerhalb der MGV von den Krankenkassen vergütet werden.

Weitere Informationen zu QZV sowie eine Übersicht der wichtigsten Gebühren-ordnungspositionen (GOP) finden Sie in der EBM-Broschüre 2011.

Die vorangegangenen Gesundheitsreformen haben das Vertragsmonopol der Kassenärztlichen Vereinigungen aufgebrochen und einen großen Handlungsspielraum im Bereich der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) nach
§ 73b SGB V eröffnet.

Etliche Leistungen der Inkontinenz- und Wundversorgung sind zum Beispiel Bestandteil der Pauschale des jeweiligen hausarztzentrierten Vertrages. Die Hausärzte werden also zu einem großen Teil nicht mehr nach dem EBM honoriert.

 

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