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Sprechstundenbedarf 

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Sprechstundenbedarf wird während der Sprechstunde für eine Vielzahl von Patienten verwendet.
Der Sprechstundenbedarf wird vierteljährlich bezogen. Er ist zum Ende des laufenden Quartals zu verordnen. Der Sprechstundenbedarf hat den Bedürfnissen der Praxis zu entsprechen und muss zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. zur Zahl der einschlägigen einzelnen Leistungen in angemessenem Verhältnis stehen.

Verbandmittel, die nur für einen Patienten bestimmt sind, stellen keinen Sprechstundenbedarf dar und sind daher mit Angabe der zuständigen Krankenkasse auf den Namen des Versicherten zu verordnen.
Hilfsmittel sind grundsätzlich nicht als Sprechstundenbedarf bezugsfähig, sondern nur auf den Namen des Patienten. Ausgenommen sind die in der jeweiligen Anlage aufgeführten Hilfsmittel.

Fast jede Sprechstundenbedarfsvereinbarung verfügt über eine sogenannte Anlage 1. Dort sind alle Verbandmittel aufgeführt, die über Sprechstundenbedarf bezogen werden können. Unter den Inhalten der Verbandarten besteht leider zwischen den KV’n und den Landesverbänden je Region ein unterschiedliches Verständnis. Zum Teil wird unter dem Hydrokolloidverband die gesamte moderne
Wundversorgung verstanden und dann wiederum nur die Produktart der Hydrokolloidverbände.

Die jeweiligen Regelungen pro KV sind zu berücksichtigen und zu erfragen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Coloplast-Produkte, die von den einzelnen KVen als Sprechstundenbedarf anerkannt sind.

Ihr Ansprechpartner:
Stefan Weidenauer
Tel. 040/669807-337
Fax 040/669807-385
E-Mail: dewei@coloplast.com

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