In den vergangenen Monaten hat die Techniker Krankenkasse (TK) eine Ausschreibung für die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln vorgenommen. Die TK hat dem Bieter den Zuschlag erteilt, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Folge ist, dass zukünftig nur noch der Ausschreibungsgewinner die Versorgung und Belieferung mit ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln sicherstellen darf. Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte, wenn es um die Auswahl Ihrer Versorgung geht. Hilfsmittel zur Stomaversorgung sind hiervon weitestgehend nicht betroffen.
Was bedeutet das für Sie?
Das bedeutet, dass Mitglieder der TK ihre Inkontinenzhilfsmittel ab dem 01.03.2017 ggf. von einem anderen Versorgungsunternehmen geliefert bekommen als bisher, nämlich dem Ausschreibungsgewinner.
Ihre Rechte auf einen Blick
1) Das zukünftige Versorgungsunternehmen ist grundsätzlich verpflichtet, Ihnen Ihre gewohnten Produkte „aufzahlungsfrei“ zu liefern.
2) Die TK erkennt an, dass es sich bei den ableitenden Inkontinenzhilfen um einen sensiblen Bereich der Hilfsmittelversorgung handelt. Sie haben daher grundsätzlich Anspruch auf Ihre bisherigen qualitativ hochwertigen Versorgungsprodukte – wie z.B.. Katheter oder Kondomurinale, wenn Sie mit diesen zufrieden waren.
3) Auch bei einem Wechsel des Versorgungsunternehmens haben Sie u.a. einen Anspruch auf ein persönliches Beratungsgespräch, wenn Sie es wünschen.
Jeder Versicherte hat ein Recht auf eine individuelle und medizinisch notwendige Versorgung. 90 Prozent der Anwender von Einmalkathetern bestätigen, dass die selbstbestimmte Nutzung der Produkte von wichtiger Bedeutung für ihre Gesundheit und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Wenn Sie einen Katheter erfolgreich erprobt haben und zufrieden waren, machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, diese Versorgung beizubehalten.
Fragen und Antworten
Lesen Sie im folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Regelung zu den nicht substituierbaren Produkten: Grundsätzlich hat der Ausschreibungsgewinner weiterhin die Produkte aufzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen, die der Versicherte bisher bekommen hat. Das gilt insbesondere für die angegebenen nicht-substituierbaren Produkte. Eine Ausnahme davon kann gemacht werden, wenn der TK-Versicherte ausdrücklich einer Produktumstellung zugestimmt hat. Ist ein Patient bei den nicht-substituierbaren Produkten jedoch nicht mit einer Produktumstellung einverstanden, so darf diese nicht vorgenommen werden. Auch darf hier keine sog. wirtschaftliche Aufzahlung erhoben werden.
Welche Produkte dürfen nicht substituiert werden? Urinbeutel mit Klebefläche, Urinalkondom, Einmalkatheter, Ballonkatheter, Analtampon, Vaginaltampon, Ballonspülkatheter. Wenn Sie beispielsweise bisher einen SpeediCath Compact verwendet haben, können Sie ihn auch weiterhin verwenden, sofern Sie mit ihm zufrieden sind.
Regelung bei Analtampons (PAP) und Peristeen: Analtampons (PAP) fallen in die Versorgung durch den Ausschreibungsgewinner. Produkte aus der Peristeen-Serie für anale Irrigation unterliegen nicht den Regelungen der Ausschreibung. Ihr bisheriges Versorgungsunternehmen kann Sie also wie gewohnt weiter mit Peristeen Anale Irrigation versorgen.
Kann die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen ausnahmsweise auch weiter über einen "Nicht-Ausschreibungsgewinner" erfolgen? Aus jetziger Sicht können Versicherte der TK ab dem 1.3.2017 nur noch von Ausschreibungsgewinnern mit Inkontinenzhilfsmitteln beliefert werden. Für Stomaprodukte und andere Hilfsmittel ergibt sich keine Veränderung.
Information für Urostomie-Patienten
Fallen Inkontinenzhilfen bei Urostomie-Patienten auch in die Versorgung durch die Ausschreibungsgewinner? Für Urostomapatienten ergibt sich keine Veränderung. Die Stomaartikel werden weiterin vom bisherigen Versorgungsunternehmen geliefert.
Was bedeutet Ihnen Versorgungsqualität?
Versorgungsqualität ist ein oft verwendeter Begriff. Insbesondere wenn es um so ein sensibles Thema wie Einmalkatheter für die Blasenentleerung geht, kann es aber schwerfallen, Versorgungsqualität zu beschreiben. Die wichtigsten Fragen sind: Was bedeutet Versorgungsqualität für die Betroffenen?
Wie zufrieden sind Sie?
Um das herauszufinden benötigen wir Ihre Teilnahme! Klicken Sie auf diesen Link zum Fragebogen, geben Sie Ihre persönlichen Kontaktdaten ein und füllen den Fragebogen aus. Die Beantwortung des Fragebogens dauert nur wenige Minuten!
Was wird mit den Ergebnissen gemacht?
Die zusammengefassten Ergebnisse sollen ausschließlich anonymisiert veröffentlicht werden. Sie werden Interessenverbänden zur Verfügung gestellt, um einen konstruktiven Dialog mit den Krankenkassen zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass die Versorgungsqualität den Anforderungen der Betroffenen entspricht.
Für jeden ausgefüllten Fragebogen spendet Coloplast 5 € an die Hilfsorganisation Ihrer Wahl. Machen Sie mit, damit die Versorgung mit Einmalkathetern auch Ihren persönlichen Anforderungen entsprechen kann! Hier geht's zum Fragebogen.
Weitere Fragen?
Sie haben weiterführende Fragen und würden uns gerne persönlich sprechen? Rufen Sie uns an: 0800 516 7019
Sie erreichen uns von montags bis freitags zwischen 9 und 13 Uhr.
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